Tipp der Woche
Sie sind Versicherungsmakler oder Vermittler? - Verdienen Sie Geld mit alltest.de!
Wie
das geht? Schließen Sie auf unserer Seite mit Hilfe der zahlreichen
Vergleichs- und Tarifrechner eine Versicherung für Sie oder Ihre Kunden
ab, so erhalten Sie dafür eine Provision.
Für die richtige Zuordnung klicken Sie hier auf Kontaktdaten und geben in das Bemerkungsfeld folgende Daten ein:
- Welche Versicherung wurde abgeschlossen?
- Wer ist der Versicherungsnehmer?
Verbrauchertipp - im Schadenfall hilft Ihnen ein Versicherungsmakler (hinzugefügt am 16.10.2018)
Wussten
Sie, dass in Ihrem Versicherungsbeitrag die Bezahlung der Leistungen
eines Versicherungsmaklers enthalten ist? Dabei ist es nicht wichtig, ob
der Versicherungsvertrag von einem Versicherungsvertreter oder einem
Versicherungsmakler abgeschlossen wurde.
Nutzen
Sie also immer diese Möglichkeit, nicht erst im Schadenfall. Geben Sie
einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens ein Mandat. Nur der Makler
kann prüfen, ob Sie eventuell unterversichert oder doppelt versichert
sind. Er kann, ganz gleich welche Versicherungsgesellschaft betroffen
ist, für Sie tätig werden. So kann es ja sein, dass Sie bei
verschiedenen Gesellschaften versichert sind.
Beispiel:
Sie
hatten einen Unfall mit Verletzungen. Dieser wird der
Versicherungsgesellschaft angezeigt. Meist wird vergessen einen
Dauerschaden innerhalb der gesetzten Frist anzuzeigen, so dass die
Versicherungsleistung verfällt. Hier kann ein Makler hilfreich sein. Er
zeigt bereits mit der Schadenmeldung einen Dauerschaden rein vorsorglich
form- und fristwahrend an.
Gibt es eine dritte
Person, die den Unfall verursacht hat (KFZ Auffahrunfall), so muss ein
Schmerzensgeld gemäß Tabelle gefordert werden (z.B. bei
Halswirbelsäule-Syndrom). Gerne wird die merkantile Wertminderung des
beim Unfall beteiligten Fahrzeuges nicht berücksichtigt.
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Verbrauchertipp - Festlegung der Vertragslaufzeit bei Versicherungen (hinzugefügt am 05.09.2018)
In
vielen Fällen gibt es 10 % Nachlass auf die Prämie, wenn sich der
Versicherungsnehmer auf 3 Jahre festlegt. Das lohnt sich auf jeden Fall. Dabei sollten Sie wissen, dass beide Seiten, also der
Versicherungsnehmer genauso wie die Versicherungsgesellschaft, nach
einem regulierten Schadenfall innerhalb der 3-Jahresfrist trotzdem
kündigen können.
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Verbrauchertipp - Eine Win-Win-Situation (hinzugefügt am 06.08.2018)
Stellen
Sie sich vor, Sie zahlen für Ihre KFZ-Versicherung bei der Apfelsinia
500 € jährlich. Jetzt bekommen Sie ein Angebot von allfinanztest.de mit
gleicher Leistung für 300 €.
Sie möchten aber den Apfelsinia Versicherungsvertreter nicht ärgern.
Unser Rat:
Wechseln
Sie trotzdem und geben Sie dem Apfelsinia Versicherungsvertreter 50 €
aus Ihrem ersparten Geld. Dann bleiben Ihnen immer noch 150 € Ersparnis
übrig. Die 50 € können evtl. mehr sein, als der Versicherungsvertreter
von der Apfelsinia an Provision bekommt.
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Verbrauchertipp - Auswahl der Selbstbeteiligung bei Versicherungen (hinzugefügt am 26.07.2018)
Die
Versicherungsgesellschaft belohnt Versicherungsnehmer mit hohen
Prämiennachlässen, wenn Selbstbeteiligungen für den Schadenfall
vereinbart werden. Hier spart sich die Gesellschaft den hohen
Verwaltungsaufwand bei Kleinschäden. Die Versicherungsgesellschaft gibt
diese Ersparnis an den Versicherungsnehmer weiter. Oft ist es so, dass
die Summe der Prämienersparnisse bereits nach 3-5 Jahren die Höhe einer
eventuellen Selbstbeteiligung im Schadenfall übertrifft.
Beispiel:
In
der Gebäudeversicherung wurde eine Selbstbeteiligung für
Leitungswasserschäden in Höhe von 250 € festgelegt. Die Prämienersparnis
für diese Vereinbarung der Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro
laufendes Jahr. Die Summe der gesparten Beiträge ergibt im 3. Jahr 300
€. Leitungswasserschaden nach dem 3. Jahr in Höhe von 5.000 €. Regulierung durch die Versicherung 4750 €. (5.000 € abzüglich 250 €) Damit hat der Versicherungsnehmer 50 € Vorteil.
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Verbrauchertipp - Vergleich von Versicherungen in Preis / Leistung (hinzugefügt am 16.05.2018)
Es
gibt mittlerweile jede Menge Vergleichsrechner für Versicherungen. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass alles was Sie für wichtig halten,
mitversichert ist. Erst wenn Sie das gefunden haben, sollten Sie Preise
vergleichen.
Definition billig:
Billig
ist eine Versicherung wenn es diese, mit gleicher Leistung, woanders
teurer gibt. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur den Preis vergleichen. Gerne helfen wir Ihnen persönlich und individuell dabei.
Kontakt
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Verbrauchertipp - Unterschied Vertreter und Makler (hinzugefügt am 06.04.2018)
Nicht
jeder kennt den Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und
Versicherungsmakler. Der Makler arbeitet nach § 93 HGB als Handelsmakler
und Sachwalter des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsmakler erhält
ein Mandat vom Versicherungsnehmer. Der Versicherungsvertreter nach §
84 HGB tritt als Erfüllungsgehilfe seiner Versicherungsgesellschaft auf. Er ist gebundener Handelsvertreter einer bestimmten
Versicherungsgesellschaft.
Beispiel im Schadenfall:
Großbrand
auf einem Vierseiten-Bauernhof. Der Gutachter der
Versicherungsgesellschaft ist vor Ort und bedeutet dem
Versicherungsnehmer, dass er bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben
gemacht hätte und deshalb keine Leistung erhält. Der
Versicherungsmakler erschien ebenfalls zum Termin und konnte belegen,
dass der Versicherungsvertrag korrekt abgeschlossen worden ist. Die
Gesellschaft zahlte 70.000 DM.
Wäre an
dieser Stelle ein Versicherungsvertreter vor Ort gewesen, so hätte
dieser im Sinne seines Auftraggebers, nämlich der
Versicherungsgesellschaft, handeln müssen. Möglicherweise hätte der
Versicherungsnehmer gar nichts bekommen.
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Verbrauchertipp - Direktkontakt zur Versicherungsgesellschaft (hinzugefügt am 27.03.2018)
Bei
Vergleichsberechnungen auf alltest.de wird Ihnen auffallen, dass
weniger bekannte Versicherungsgesellschaften die Vergleichslisten
anführen. Nicht die bekannten, namhaften Versicherer mit riesigem
Werbebudget, sondern die kleinen, weniger bekannten Versicherer sind oft
preiswert und flexibel.
Derartige
Direktversicherer arbeiten ohne Zwischenschaltung von
Versicherungsvertretern direkt mit dem Kunden oder dessen
Versicherungsmakler. Der Versicherungsmakler bietet dem Kunden fachliche
Hilfestellung bei der Entscheidung. Es entstehen dem Kunden dabei keine
extra Kosten. Sie können natürlich auch auf den Vergleichsrechnern von
alltest.de direkt abschließen. Im Schadenfall haben Sie dann
persönliche Unterstützung unserer Fachleute.
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Verbrauchertipp - Versicherungen bei der Hausbank (hinzugefügt am 26.02.2018)
Nehmen
wir an, Sie haben bei Ihrer Hausbank ein Darlehen für Ihr
Einfamilienhaus. Zusätzlich hat Ihre Hausbank bei der, mit der Bank
vernetzten Versicherungsgesellschaft, die Gebäude Versicherung
abgeschlossen und an Ihre Hausbank abgetreten. Stellen Sie sich vor, es
gibt einen Brand an Ihrem Häuschen.
Hier
liegt es nahe, dass die Versicherungsgesellschaft zuerst an die
Hausbank zahlt, um das Darlehen zu tilgen. Damit verfügen Sie nicht
selbst über die Auszahlung aus der Feuer Versicherung.
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Verbrauchertipp - Rechtsschutz-Versicherung (hinzugefügt am 05.02.2018)
Achten
Sie darauf, dass die Rechtsschutz Versicherung nicht beim gleichen
Versicherer abgeschlossen wird, wo Sie Ihre anderen Versicherungen
haben. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Rechtsstreit gegen eine
Versicherungsgesellschaft, weil diese in einem Schadenfall (z.B. Überspannungsschaden in der Hausratversicherung) nicht zahlen will.
In
diesem Fall müsste die betreffende Versicherungsgesellschaft die
Kostenübernahme für den gegnerischen Rechtsanwalt bestätigen. Dabei
könnte es nahe liegen, dass Sie als Geschädigter keine Bestätigung zur
Kostenübernahme für den Rechtsstreit bekommen.
Keine Rechtsberatung!