Tipp der Woche


Sie sind Versicherungsmakler oder Vermittler? - Verdienen Sie Geld mit alltest.de!


Wie das geht?  Schließen Sie auf unserer Seite mit Hilfe der zahlreichen Vergleichs- und Tarifrechner eine Versicherung für Sie oder Ihre Kunden ab, so erhalten Sie dafür eine Provision.

Für die richtige Zuordnung klicken Sie hier auf Kontaktdaten und geben in das Bemerkungsfeld folgende Daten ein:

  • Welche Versicherung wurde abgeschlossen?
  • Wer ist der Versicherungsnehmer?

Verbrauchertipp - im Schadenfall hilft Ihnen ein Versicherungsmakler (hinzugefügt am 16.10.2018) 

Wussten Sie, dass in Ihrem Versicherungsbeitrag die Bezahlung der Leistungen eines Versicherungsmaklers enthalten ist? Dabei ist es nicht wichtig, ob der Versicherungsvertrag von einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler abgeschlossen wurde.

Nutzen Sie also immer diese Möglichkeit, nicht erst im Schadenfall. Geben Sie einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens ein Mandat. Nur der Makler kann prüfen, ob Sie eventuell unterversichert oder doppelt versichert sind. Er kann, ganz gleich welche Versicherungsgesellschaft betroffen ist, für Sie tätig werden. So kann es ja sein, dass Sie bei verschiedenen Gesellschaften versichert sind.

Beispiel:
Sie hatten einen Unfall mit Verletzungen. Dieser wird der Versicherungsgesellschaft angezeigt. Meist wird vergessen einen Dauerschaden innerhalb der gesetzten Frist anzuzeigen, so dass die Versicherungsleistung verfällt. Hier kann ein Makler hilfreich sein. Er zeigt bereits mit der Schadenmeldung einen Dauerschaden rein vorsorglich form- und fristwahrend an.

Gibt es eine dritte Person, die den Unfall verursacht hat (KFZ Auffahrunfall), so muss ein Schmerzensgeld gemäß Tabelle gefordert werden (z.B. bei Halswirbelsäule-Syndrom). Gerne wird die merkantile Wertminderung des beim Unfall beteiligten Fahrzeuges nicht berücksichtigt. 

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Verbrauchertipp - Festlegung der Vertragslaufzeit bei Versicherungen (hinzugefügt am 05.09.2018) 

In vielen Fällen gibt es 10 % Nachlass auf die Prämie, wenn sich der Versicherungsnehmer auf 3 Jahre festlegt. Das lohnt sich auf jeden Fall. Dabei sollten Sie wissen, dass beide Seiten, also der Versicherungsnehmer genauso wie die Versicherungsgesellschaft, nach einem regulierten Schadenfall innerhalb der 3-Jahresfrist trotzdem kündigen können. 

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Verbrauchertipp - Eine Win-Win-Situation (hinzugefügt am 06.08.2018) 

Stellen Sie sich vor, Sie zahlen für Ihre KFZ-Versicherung bei der Apfelsinia 500 € jährlich. Jetzt bekommen Sie ein Angebot von allfinanztest.de mit gleicher Leistung für 300 €. 

Sie möchten aber den Apfelsinia Versicherungsvertreter nicht ärgern. 

Unser Rat: 
Wechseln Sie trotzdem und geben Sie dem Apfelsinia Versicherungsvertreter 50 € aus Ihrem ersparten Geld. Dann bleiben Ihnen immer noch 150 € Ersparnis übrig. Die 50 € können evtl. mehr sein, als der Versicherungsvertreter von der Apfelsinia an Provision bekommt. 

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Verbrauchertipp - Auswahl der Selbstbeteiligung bei Versicherungen (hinzugefügt am 26.07.2018) 

Die Versicherungsgesellschaft belohnt Versicherungsnehmer mit hohen Prämiennachlässen, wenn Selbstbeteiligungen für den Schadenfall vereinbart werden. Hier spart sich die Gesellschaft den hohen Verwaltungsaufwand bei Kleinschäden. Die Versicherungsgesellschaft gibt diese Ersparnis an den Versicherungsnehmer weiter. Oft ist es so, dass die Summe der Prämienersparnisse bereits nach 3-5 Jahren die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung im Schadenfall übertrifft. 

Beispiel: 
In der Gebäudeversicherung wurde eine Selbstbeteiligung für Leitungswasserschäden in Höhe von 250 € festgelegt. Die Prämienersparnis für diese Vereinbarung der Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro laufendes Jahr. Die Summe der gesparten Beiträge ergibt im 3. Jahr 300 €. Leitungswasserschaden nach dem 3. Jahr in Höhe von 5.000 €. Regulierung durch die Versicherung 4750 €. (5.000 € abzüglich 250 €)   Damit hat der Versicherungsnehmer 50 € Vorteil. 

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Verbrauchertipp - Vergleich von Versicherungen in Preis / Leistung (hinzugefügt am 16.05.2018) 

Es gibt mittlerweile jede Menge Vergleichsrechner für Versicherungen. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass alles was Sie für wichtig halten, mitversichert ist. Erst wenn Sie das gefunden haben, sollten Sie Preise vergleichen. 

Definition billig: 
Billig ist eine Versicherung wenn es diese, mit gleicher Leistung, woanders teurer gibt. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur den Preis vergleichen.  Gerne helfen wir Ihnen persönlich und individuell dabei. Kontakt

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Verbrauchertipp - Unterschied Vertreter und Makler (hinzugefügt am 06.04.2018) 

Nicht jeder kennt den Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Der Makler arbeitet nach § 93 HGB als Handelsmakler und Sachwalter des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsmakler erhält ein Mandat vom Versicherungsnehmer. Der Versicherungsvertreter nach § 84 HGB tritt als Erfüllungsgehilfe seiner Versicherungsgesellschaft auf. Er ist gebundener Handelsvertreter einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. 

Beispiel im Schadenfall:
Großbrand auf einem Vierseiten-Bauernhof. Der Gutachter der Versicherungsgesellschaft ist vor Ort und bedeutet dem Versicherungsnehmer, dass er bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben gemacht hätte und deshalb keine Leistung erhält. Der Versicherungsmakler erschien ebenfalls zum Termin und konnte belegen, dass der Versicherungsvertrag korrekt abgeschlossen worden ist. Die Gesellschaft zahlte 70.000 DM. 

Wäre an dieser Stelle ein Versicherungsvertreter vor Ort gewesen, so hätte dieser im Sinne seines Auftraggebers, nämlich der Versicherungsgesellschaft, handeln müssen. Möglicherweise hätte der Versicherungsnehmer gar nichts bekommen.
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Verbrauchertipp - Direktkontakt zur Versicherungsgesellschaft (hinzugefügt am 27.03.2018) 

Bei Vergleichsberechnungen auf alltest.de wird Ihnen auffallen, dass weniger bekannte Versicherungsgesellschaften die Vergleichslisten anführen.  Nicht die bekannten, namhaften Versicherer mit riesigem Werbebudget, sondern die kleinen, weniger bekannten Versicherer sind oft preiswert und flexibel. 

Derartige Direktversicherer arbeiten ohne Zwischenschaltung von Versicherungsvertretern direkt mit dem Kunden oder dessen Versicherungsmakler. Der Versicherungsmakler bietet dem Kunden fachliche Hilfestellung bei der Entscheidung. Es entstehen dem Kunden dabei keine extra Kosten.  Sie können natürlich auch auf den Vergleichsrechnern von alltest.de direkt abschließen. Im Schadenfall haben Sie dann persönliche Unterstützung unserer Fachleute. 

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Verbrauchertipp - Versicherungen bei der Hausbank (hinzugefügt am 26.02.2018)  

Nehmen wir an, Sie haben bei Ihrer Hausbank ein Darlehen für Ihr Einfamilienhaus. Zusätzlich hat Ihre Hausbank bei der, mit der Bank vernetzten Versicherungsgesellschaft, die Gebäude Versicherung abgeschlossen und an Ihre Hausbank abgetreten.  Stellen Sie sich vor, es gibt einen Brand an Ihrem Häuschen. 

Hier liegt es nahe, dass die Versicherungsgesellschaft zuerst an die Hausbank zahlt, um das Darlehen zu tilgen. Damit verfügen Sie nicht selbst über die Auszahlung aus der Feuer Versicherung. 

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Verbrauchertipp - Rechtsschutz-Versicherung (hinzugefügt am 05.02.2018)  

Achten Sie darauf, dass die Rechtsschutz Versicherung nicht beim gleichen Versicherer abgeschlossen wird, wo Sie Ihre anderen Versicherungen haben. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Rechtsstreit gegen eine Versicherungsgesellschaft, weil diese in einem Schadenfall (z.B. Überspannungsschaden in der Hausratversicherung) nicht zahlen will. 

In diesem Fall müsste die betreffende Versicherungsgesellschaft die Kostenübernahme für den gegnerischen Rechtsanwalt bestätigen. Dabei könnte es nahe liegen, dass Sie als Geschädigter keine Bestätigung zur Kostenübernahme für den Rechtsstreit bekommen.
 

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