Wer einen angestellten Justiziar hat, braucht keine Rechtsschutzversicherung.
Alle anderen sollten sich, um einem klagewilligen Kontrahenten auf Augenhöhe zu begegnen, eine Rechtsschutzversicherung zulegen.
Achten Sie darauf, dass auch Strafrechtsschutz versichert ist. Nutzen
Sie die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung bestimmter
Familienmitglieder, frei nach dem Motto zahl eins - kauf zwei.
Hier sollten Sie nur wissen, dass bei Rechtsstreitigkeiten untereinander Einschränkungen bestehen.
Achten Sie bitte auf die Leistungsinhalte. Es gelten immer die geschriebenen Bedingungen der Produktanbieter.